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Wichtige Informationen für Ihre Segelferien und
Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1. Jeder Teilnehmer muß körperlich gesund sein und an
keiner ansteckenden Krankheit leiden. Er muß mindestens 15 Minuten in tiefem
Wasser frei schwimmen können. Weiterhin darf keine Herz-Kreislauferkrankung
vorliegen, und die körperliche Belastbarkeit muß gewährleistet sein. Träger von
Herzschrittmachern sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme am
Sport erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden
jeglicher Art im Zusammenhang mit der Sportausübung.
2. Die Buchung kann nur schriftlich oder über das
Internet erfolgen und wird von OSTWIND SEGELSPORT schriftlich bestätigt. Mit
der Bestätigung erhält der Kunde vollständige Reiseunterlagen.
3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während des
Segelns eine Schwimmweste zu tragen. Diese wird von OSTWIND SEGELSPORT
gestellt. Für Segelveranstaltungen sind Reviergrenzen festgelegt, die von jedem
Segler eingehalten werden müssen.
4. Die Kosten für An- und Abreise, Prüfungsgebühren,
Lehrbücher, Navigationsbestecke und Fragenkataloge sind nicht in den
OSTWIND-Preisen enthalten. Lehrmatial kann bei OSTWIND SEGELSPORT erworben
werden.
5. Zahlung
Mit der Buchung wird eine Anzahlung i.H.v. 30 % des
Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat spätestens 4 Wochen vor Anreise zu
erfolgen.
6 Rücktritt durch den Reisenden
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus
Gründen nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu
berücksichtigen.
6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn
sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten
bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet, oder wenn die
Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente
wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
6.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder
wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die uns in der Pauschale
(siehe nachstehende Ziffer 6.5) ausgewiesenen Kosten.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren
beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
6.4.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
bzw. Kurspreises
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
bzw. Kurspreises
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der
Reise 90 % des Reisepreises bzw. Kurspreises
6.5 Umbuchung, Ersatzperson
6.5.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar,
vor Beginn der in 6.4.1 genannten Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung
(Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,– pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten
z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum
der der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung hinaus, können nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.4 bei
gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6.5.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen,
dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Es bedarf dazu der Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel in der Person
widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten
Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der
Ersatzperson entstehenden Kosten pauschal € 50,– zu verlangen. Der Nachweis
nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der
Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die
Ersatzperson als Gesamtschuldner.7
7. Segeltörns
Für Segeltörns gilt folgende generelle Regelung: Der
Kunde nimmt Teil an einer sportlichen Veranstaltung und beteiligt sich an den
Kosten. Es ist kein Beförderungsvertrag mit Ostwind Segelsport abgeschlossen. Kosten
für die Bordkasse (Verpflegung, Diesel, Hafengebühren) entstehen zusätzlich zu
den Törnpreisen. Der Skipper wird aus der Bordkasse mitverpflegt und zahlt
nicht ein. Im Falle einer Veränderung, Verkürzung oder Verlängerung des
Reiseverlaufes infolge höherer Gewalt bedingt dies keinerlei Ansprüche gegen
Ostwind Segelsport. Die Teilnahme am Sport sowie an weiteren Veranstaltungen
erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch OSTWIND SEGELSPORT oder dessen
Leistungsträger ist ausgeschlossen.
8. Kursausfall
Bei Kursausfall werden bereits geleistete Zahlungen
zurückerstattet, darüber hinaus bestehen keinerlei Ansprüche.
Segelausfall durch schlechtes Wetter oder andere
unvorhersehbare Umstände bedingt keinen Anspruch auf Rückerstattung von
Kursgeldern. Auch weitergehende Ansprüche gegen Ostwind Segelsport sind
ausgeschlossen.
9. Gebuchte und nicht in Anspruch genommmene Leistungen
Zahlungen für gebuchte und nicht in Anspruch genommene
Leistungen werden nicht zurückerstattet. Ein Abtausch gegen andere Leistungen
ist ebenso ausgeschlossen. Es können Mindestteilnehmerzahlen festgelegt werden.
Für Yachtcharter gelten besondere Charterbedingungen.
10. Kurszusammenstellung
Schwach belegte Kurse können zusammen gelegt werden. So
können z.B. unterschiedliche Ausbildungsziele auf einem Schiff gemeinsam
unterrichtet werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen
Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
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